Ablauf
Kommen Sie zum vereinbarten Termin in die Praxis (Therapiezentrum Söding, Bahnhofstraße 59) und nehmen dort einfach ohne Anmeldung vorab im Wartebereich Platz. Ich hole Sie zum Beginn unserer Einheit ab.
Das Erstgespräch dient zum persönlichen Kennenlernen. Wir klären gemeinsam Ihre Wünsche und Erwartungen. Durch unterschiedlichste Fragen mache ich mir ein erstes Bild von Ihrem Anliegen. Wir arbeiten an einer ersten Zieldefinition.
Eine wichtige Basis für unsere Zusammenarbeit ist eine vertrauensvolle, therapeutische Beziehung. Das Erstgespräch gibt Ihnen die Möglichkeit, ein erstes Gespür dafür zu entwickeln, ob Sie sich vorstellen können, sich mir anzuvertrauen und mit mir zu arbeiten, sozusagen ob "die Chemie stimmt".
Ich kann nach dem Erstgespräch ebenfalls einschätzen, ob ich die passende Ansprechperson für Ihre Anliegen bin.
Beratung bzw. Behandlung ist ein dynamischer Prozess. Als roter Faden dient uns die Zieldefinition. Manchmal kann sich im Verlauf auch das Ziel oder Teile davon ändern.
Die Dauer der Beratung/ Behandlung: wie lange der gesamte Beratungs- oder Behandlungsprozess dauert, kann nicht pauschal gesagt werden. Dies hängt von den individuellen Zielen und den persönlichen Möglichkeiten jedes Klienten/ jeder Klientin ab. Ein weiterer Anhaltspunkt ist, wie lange die Symptomatik schon besteht.
Kosten
Eine Einheit kostet 90 Euro. Die Leistung ist umsatzsteuerfrei (gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG bzw. § 6 Abs. 1 Z 19 UStG).
Der Preis beinhaltet die Beratungs-/Behandlungseinheit (50 Min.) sowie Vor- und Nachbereitungszeit und Dokumentation (10 Min.).
Sie erhalten nach jeder Einheit eine Honorarnote.
Mit 01.01.2024 erfolgte die Aufnahme der klinisch-psychologischen Behandlung ins Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG). Von den Sozialversicherungsträgern (ÖGK, SVS, BVAEB) wird derzeit ein Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung krankheitswertiger Störung(en) gewährt.
Aktuelle Höhe des Kostenzuschusses für eine Einzelsitzung (Stand Jänner 2024):
ÖGK 33,70€
SVS 45,00€
BVAEB 46,60€
Sie zahlen die Therapiesitzungen direkt bei mir und erhalten den Zuschuss von Ihrer Krankenkasse, wenn Sie die Rechnung dort einreichen.
Als Voraussetzung für die Gewährung des Kostenzuschusses benötigen Sie spätestens bis zur 2. Sitzung eine ärztliche Bestätigung. Diese Bestätigung stellt sicher, dass körperliche Ursachen, die zu psychischen Beschwerden führen könnten, ausreichend abgeklärt sind. Anschließend wird Ihnen für 10 Einheiten Behandlung jeweils ein Kostenzuschuss bewilligt.
Download: Formular ärztliche Bestätigung